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Detektei – nicht nur für Scheidungsfälle

August 23rd, 2008 · No Comments

Die Arbeit einer Detektei umfasst mehr als nur Scheidungsfälle. Im Gegenteil, seit der Reform des Scheidungsrechts ist das nur der kleinste Teil der Arbeit. Eine Detektei, wie die Detektei SES, ermittelt in vielen Bereichen – in der Wirtschaft, im Versicherungswesen, im Personen- und Gebäudeschutz und natürlich auch im privaten Bereich. In Fällen von Scheidung und Unterhaltsverpflichtungen recherchiert eine Detektei Unterhaltsmissbrauch, ehewidriges Verhalten und Sorgerechtsfragen. Die Haupttätigkeit einer modernen Detektei liegt im Wirtschafts- und Industriebereich.

Hier werden Lauschangriffe durch die Konkurrenz abgewehrt, ebenso wie Industriespionage, Wettbewerbsverstöße und Beweise im Patent- und Urheberrecht gesammelt. Ein weites Feld also. Was passiert nun genau, wenn ein Klient eine Detektei beauftragen möchte? Als Erstes setzt sich der künftige Kunde natürlich mit den Ermittlern in Verbindung und erklärt, welches Problem er oder sie hat und stellt der Detektei alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung. Die Detektive sammeln dann erste Informationen. Das können auch solche sein, die scheinbar nicht für das Problem relevant sind. Die Unterlagen werden genau geprüft und nach Möglichkeiten für weitere Ermittlungen durchsucht. Dann wird der Ablauf der Ermittlungen geschätzt, welche materiellen und menschlichen Ressourcen dafür benötigt werden, und ein Kostenvoranschlag gemacht. Ist dieser genehmigt, werden die Mitglieder der Detektei gewählt, die den Fall übernehmen.

Die Detektive beginnen daraufhin mit der Sammlung von Beweismaterial. Der Fortschritt der Ermittlungen wird dabei in täglichen Berichten festgehalten. Wenn alles Material gesammelt ist, wird es in der Detektei gesichtet und ausgewertet, und der Abschlußbericht geschrieben. Dieser wird dem Klienten dann zur Verfügung gestellt, ebenso wie eventuell vorhandenes Foto- und Videomaterial. Wie der Klient das Material verwendet, bleibt ihm überlassen. Wenn erforderlich, treten die Detektive auch als Zeugen vor Gericht auf.